Test- und Impfpflicht am Arbeitsplatz

HRlab Logo

HRlab Redaktion

23. April 2021 • 3 Minuten Lesezeit

Test- und Impfpflicht am Arbeitsplatz - Dies wirft Fragen auch aus arbeitsrechtlicher Sicht auf, die wir im Folgenden beleuchten wollen.


Test-und-_Impfpflicht_am_Arbeitsplatz.jpg

Die Corona-Pandemie bestimmt nun schon mehr als über einem Jahr unseren Alltag. Das Thema der Test- und Impfpflicht am Arbeitsplatz wurde und wird in der jetzigen Phase der Pandemie immer häufiger zum Diskussionspunkt.

Rechtliche Situation

Um einen flächendeckenden Schutz zu erreichen, erscheint es erstrebenswert, wenn sich ein möglichst hoher Bevölkerungsanteil impfen lässt. Der Rest könnte auf eine Testpflicht festgelegt werden. Dies wirft Fragen auch aus arbeitsrechtlicher Sicht auf, die wir im Folgenden beleuchten wollen.

Welche Impfungen sind in Deutschland Pflicht?

Eine gesetzliche Impfpflicht existiert bisher in Deutschland nicht. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt jedoch für Erwachsene die Impfung gegen

  • Grippe (Influenza),
  • Keuchhusten (Pertussis),
  • Masern,
  • Röteln (für Frauen mit Kinderwunsch),
  • Pneumokokken und
  • Gürtelrose (Herpes Zoster) für Personen über 60 Jahre.

Welche Papiere muss ich vorlegen, um meine Covid-19-Impfung nachzuweisen?

Als Nachweis können Geimpfte einfach ihren Impfpass vorlegen. Auch eine Bescheinigung des Arztes, der die Impfung vorgenommen hat, wird als Nachweis anerkannt.

Sind Incentives für eine Impfung seitens des Arbeitgebers möglich?

Bei sogenannten Incentives handelt es sich um Prämien, Boni und andere Anreize für Mitarbeiter, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen. Der Arbeitgeber kann in einem Mitarbeitergespräch das Angebot solcher Extras auch mit einer Impfung verknüpfen. Beispielsweise in den USA werben sehr viele Unternehmen mit mehr Urlaubstagen oder mit finanziellen Anreizen.

Kann ein Arbeitgeber seine Angestellten zwingen, sich impfen zu lassen?

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO beinhaltet keine körperlichen Eingriffe, wie sie eine Injektion zur Verabreichung eines Impfstoffes darstellt. Denn dabei würde es sich um einen Eingriff in das Recht der körperlichen Unversehrtheit gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes handeln. Eine Impfung wäre nur mit Zustimmung der Betroffenen zulässig.

Kann der Arbeitsvertrag eine Impfpflicht beinhalten?

Eine entsprechende Klausel im Vertrag ist arbeitsrechtlich nicht zulässig und damit unwirksam. Sie dürfte als unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB ausgelegt werden. Die unangemessene Benachteiligung ergibt sich in erster Linie daraus, dass es keine gesetzliche Pflicht gibt, sich impfen zu lassen.

Gleiches gilt auch für die Betriebsvereinbarung. Auch in ihr kann nicht festgelegt werden, dass Angestellte sich impfen lassen müssen. Der Schutz deren Rechte ergibt sich aus § 75 Absatz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

Ist eine Freistellung für einen Impftermin möglich?

Möglich ist eine Regelung, Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen, damit diese ihren Termin zur Impfung wahrnehmen können. Dies wäre in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. In diesem Zusammenhang gilt eine Mitbestimmung nach § 87 BetrVG.

Der Arbeitgeber könnte zudem verpflichtet sein, einen Beschäftigten für die Impfung freizustellen. Grundsätzlich müsste er diese Ausfallzeit nicht bezahlen. Im Falle einer Coronaimpfung könnte jedoch der Ausnahmefall des § 616 BGB einschlägig sein. Hiernach bleibt der Vergütungsanspruch des Beschäftigten bestehen, wenn er ohne Verschulden verhindert ist, die Arbeit zu erledigen. Dies dürfte vor allem dann gelten, wenn der Betroffene zu einer der Risikogruppen gehört und es ihm unmöglich ist, einen Impftermin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen

Gibt es eine Testpflicht für Arbeitnehmer?

Das Bundesgesundheitsministerium hat beschlossen, dass Unternehmen künftig verpflichtet sind, ihren Beschäftigten mindestens einen Corona-Test pro Woche anzubieten, sofern diese nicht im Homeoffice beschäftigt sind. Die Regelung tritt im April 2021 in Kraft und gilt nur als Angebotspflicht für Unternehmen, nicht aber als Testpflicht für Arbeitnehmer. Letzteres würde vermutlich gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen.

Gesellschaftliche Haltung zum Thema Test- und Impfpflicht am Arbeitsplatz

Bei der Corona-Schutzimpfung scheiden sich die Geister. Während die einen überlegen, wie sie möglichst schnell einen Termin erhalten können, sind die anderen skeptisch und möchten sich nicht impfen lassen.

Newsletter

Von HR-Expertenwissen profitieren

Der HRlab Newsletter ist der perfekte Ort um sich über relevante Themen der HR-Welt zu informieren. Unser HR-Wissen gebündelt für Sie abrufbar.

HRlab Logo

Die flexible All-in-One HR Software für den modernen Mittelstand

SFC-DatenschutzGeprueft
IONOS-CloudPartner
Forschung_und_Entwicklung
OMR_top_rated

© 2024, HRlabImpressumDatenschutz
Play Store HRlabApp Store HRlab