Gefährdungsbeurteilung – Die Pflicht für jeden Arbeitgeber
Die Gefährdungsbeurteilung umfasst die Ermittlung und Bewertung von Gefahren für Arbeitnehmer. Sie dient als Basis für die individuellen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese sind nach dem Arbeitsschutzgesetz oder ArbSchG für jeden Arbeitgeber verpflichtend.