Arbeitsunfall – Wie ist das richtige Vorgehen?

Immer wieder geschehen während der Berufstätigkeit, auf dem Weg zur Arbeit oder auf Dienstreisen Unfälle. Nach solchen Arbeitsunfällen hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf verschiedene Leistungen. Dafür müssen Arbeitsunfälle ordnungsgemäß gemeldet werden. Oft ist es außerdem schwierig, einen Unfall als arbeitsbedingt einzustufen, beispielsweise im Homeoffice.


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Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitsunfälle sind solche, die sich während der Ausübung der Arbeit, auf Dienstreisen oder während der Ausübung beruflicher Dienste außerhalb der Arbeitsstätte ereignen.
  • Nach einem Arbeitsunfall sind sogenannte Durchgangsärzte aufzusuchen und der Arbeitsunfall zu melden.
  • Erleidet ein Mitarbeiter einen berufsbedingten Unfall, erhält er zunächst sechs Wochen lang weiterhin den normalen Lohn.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Arbeitsunfälle beziehen sich immer nur auf solche Unfälle, die sich während der Ausübung der Arbeit oder aber während einer Dienstreise ereignen. Sprich, solange sich Mitarbeitende bei einem Unfall auf dem Betriebsgelände bewegen oder aber Aufträge aus beruflichen Gründen ausführen, handelt es sich um einen Arbeitsunfall.

Allerdings endet dieser Versicherungsschutz, sobald Mitarbeitende private Aktivitäten verfolgen. Das ist beispielsweise bei dem Toilettengang oder dem Besuch eines Restaurants in der Mittagspause der Fall. Faktoren wie Fahrlässigkeit oder Mitschuld verringern ausnahmsweise nicht den Leistungsumfang in der Folge auf einen Arbeitsunfall.

Wie geht man bei einem Arbeitsunfall vor?

Nach einem Arbeitsunfall sind sogenannte Durchgangsärzte aufzusuchen. Diese besitzen eine besondere Qualifizierung für die Behandlung von Unfallverletzten. Sie stellen dem Mitarbeiter gegebenenfalls eine Krankschreibung aus.

Dauert diese mehr als drei Tage an, haben Arbeitgeber gegenüber der Berufsgenossenschaft die Pflicht, den Arbeitsunfall zu melden. Hierfür gilt eine Frist von drei Kalendertagen. Der Tag des Unfalls ist hierbei nicht mitzuzählen. Anderenfalls verweigert die gesetzliche Unfallversicherung eventuell die Leistung. Bei leichteren Verletzungen gehört ein Eintrag ins Verbandbuch auf die Arbeitsunfall Checkliste. Dies ist wichtig, falls es später zu unerwarteten Folgeschäden kommt.

Arbeitsunfall im Homeoffice

Das Arbeiten im Homeoffice ist mittlerweile sehr verbreitet und gehört weiterhin zu den HR-Trends 2023. Bei der Arbeit im Homeoffice ist es besonders schwierig festzustellen, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Voraussetzung ist hierbei, dass der Unfall im direkten Zusammenhang mit dem beruflichen Aufgabenfeld steht.

Verletzt sich der Mitarbeiter beispielsweise, wenn er während einer Pause die private Post holt, liegt kein Arbeitsunfall vor. Wichtig ist hierbei, auch bei leichten Verletzungen einen Arzt aufzusuchen und dem Arbeitgeber den Unfallhergang zu schildern. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Folgeschäden nach einem Arbeitsunfall abgedeckt sind.

Arbeitsunfall – wer zahlt?

Erleidet ein Mitarbeiter einen berufsbedingten Unfall, erhält er zunächst sechs Wochen lang weiterhin den normalen Lohn vom Arbeitgeber. Nach der Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall übernimmt die Berufsgenossenschaft die Leistungen. Die Höhe der Leistungen beträgt in der Regel 80 Prozent des Bruttolohnes.

Krankmeldung – Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer

Auf einen Blick verstehen, wie eine Krankmeldung richtig abläuft und verlängert werden kann, wie und ob daraus eine Kündigung folgen darf und wie es eigentlich darum steht, wenn die Kinder erkrankt sind. Auch wichtig: Thema Lohnfortzahlung. Haben wir alles für Sie aufbereitet.

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Die Zeit nach dem Verletztengeld

Anders als beim Krankengeld ist der Anspruch auf Verletztengeld grundsätzlich unbefristet. Dies gilt jedoch nur, wenn zu erwarten ist, dass der Arbeitnehmer zukünftig wieder am Arbeitsleben teilnimmt. Anderenfalls ist der Anspruch auf 78 Wochen begrenzt, sofern sich der Arbeitnehmer nicht mehr in stationärer Behandlung befindet.

Nimmt der Arbeitnehmer beispielsweise an einer Kur oder einer Umschulung teil, endet der Anspruch auf Verletztengeld. An dessen Stelle tritt das sogenannte Übergangsgeld. Das beträgt in der Regel 68 Prozent des letzten Nettogehalts.

Arbeitsunfall während Kurzarbeit

Geschieht der Arbeitsunfall während der Kurzarbeit, kommt es auf den Einzelfall an, ob Leistungsansprüche bestehen. Arbeiten die Mitarbeitenden noch, besteht innerhalb der ersten sechs Wochen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die verkürzte Arbeitszeit. Zusätzlich gibt es Verletztengeld für die kurzarbeitsbedingten Ausfallstunden. Steht der Betrieb still, kommt nur Verletztengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes in Betracht. Nach den ersten sechs Wochen kommt in jedem Fall nur Verletztengeld in Betracht.

Arbeitsunfall und Schmerzensgeld

Nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld zu erhalten, ist in der Regel schwierig. Hierfür ist eine vorsätzliche Verursachung des Arbeitsunfalls durch den Arbeitgeber erforderlich.

Anspruch auf den alten Arbeitsplatz

Ein Recht auf den alten Arbeitsplatz besteht nach einer langen Ausfallzeit grundsätzlich nicht. Entsprechend kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsplatz zuweisen. Grund hierfür sind oft betriebliche Erfordernisse oder eine eingeschränkte Eignung des Mitarbeiters nach dem Arbeitsunfall.

Kündigung nach Arbeitsunfall

Eine Kündigung ist nach einem Arbeitsunfall nach den allgemeinen Vorschriften möglich. Dies betrifft vor allem den Fall, dass ein Arbeitnehmer nach dem Unfall nicht mehr imstande ist, allen seinen Pflichten nachzukommen. Eine Kündigung erfordert jedoch immer eine Interessenabwägung. Liegt eventuellen Arbeitsausfällen ein Arbeitsunfall zugrunde, wiegt das Interesse des Arbeitnehmers oft schwerer.

FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Sollte sich ein Arbeitsunfall ereignen, sollten die gesundheitliche Versorgen an erster Stelle stehen. Wenn ein Krankenhausbesuch nicht nötig ist, sollten Sie den jeweiligen Durchgangsarzt aufsuchen. Danach gilt es den Unfall zu melden und zu dokumentieren.

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet Verletztengeld, was sich etwas auf 80 Prozent des Bruttomonatsverdienster beläuft.

Bei einem Arbeitsunfall übernimmt die Berufsgenossenschaft ab der siebten Woche der Krankschreibung die Zahlung des Verletztengeldes. Also in Folge auf die Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung.

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