Arbeitszeitgesetz
Gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten für Arbeitnehmer – Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dient hauptsächlich dem Schutz und der Gesundheit der Arbeitnehmer. Es stellt beispielsweise ausreichende Pausen der Arbeitnehmer sicher.

Inhaltsverzeichnis
Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes
Das Arbeitszeitgesetz gilt nur für Arbeitnehmer. Gemäß § 2 Abs. 2 ArbZG fallen unter diesen Begriff
- Arbeiter,
- Angestellte sowie
- Auszubildende.
Das Gesetz gilt somit nur innerhalb eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.
Regelungsgegenstand
Der Inhalt des Gesetzes ist sehr vielfältig. Er betrifft zunächst die Höhe der täglichen Arbeitszeit und enthält beispielsweise spezielle Regelungen für Ruhezeiten oder Nachtarbeit. Daneben legt das Gesetz fest, dass für Arbeitnehmer Sonn- und Feiertage grundsätzlich frei sind. Gleichzeitig sind bestimmte Ausnahmen von den freien Zeiten und Tagen festgehalten.
Tägliche Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit hat gemäß § 3 ArbZG 8 Stunden nicht zu überschreiten. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist möglich, wenn der Durchschnitt in einem Zeitraum von 6 Monaten dennoch bei acht Stunden liegt. Daher sind auch Überstunden problemlos realisierbar, solange der Arbeitgeber die Grenzen des Gesetzes einhält.
Wochenarbeitszeit
Da der Samstag laut Gesetz ebenfalls als Arbeitstag gilt, ergibt sich eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Sind ausnahmsweise zehn Stunden pro Tag erlaubt, ist sogar eine Wochenarbeitszeit von 60 Stunden möglich.
Arbeitszeitgesetz Überstunden und Mehrarbeit
Neben den Überstunden gibt es auch die sogenannte Mehrarbeit. Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit? Im arbeitsrechtlichen Sinn ist die Rede von Mehrarbeit, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird.
Im Gegensatz dazu sind Überstunden die Überschreitung der geltenden regelmäßigen Arbeitszeit. Diese sind für den Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag definiert.
Arbeitszeitgesetz Pausen
Während der Arbeitszeit sind gemäß § 4 ArbZG bestimmte Ruhepausen vorgeschrieben. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden beträgt die Pause mindestens 30 Minuten. Im Falle einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden sieht die Pausenregelung eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten vor.
Arbeitszeitgesetz Ruhezeit
Nach der täglichen Arbeitszeit ist gemäß § 5 Abs. 1 ArbZG eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vorgesehen. Ausnahmen gibt es etwa für Krankenhäuser oder in der Landwirtschaft.
Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz
Verstoßen Arbeitgeber gegen die Regelungen des Gesetzes, riskieren sie gemäß § 22 Abs. 2 ArbZG eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro. Bei vorsätzlicher Handlung und einer Gesundheitsschädigung des Arbeitnehmers kommt sogar eine Freiheitsstrafe in Betracht. Sie beträgt gemäß § 23 Abs. 2 ArbZG bis zu einem Jahr.
Arbeitszeitgesetz Zeiterfassung
Gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Überstunden und andere Arbeitszeitverlängerungen zu erfassen. Lesen Sie in unserem Blogartikel „Wenn Zeiterfassung zur Pflicht wird“ mehr dazu.
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