Sabbatical – Meine kleine Auszeit
Der Berufsalltag kommt nur allzu häufig einem hektischen und anspruchsvollen Alltag gleich. Nicht zuletzt deswegen gewinnt das Konzept des Sabbaticals zunehmend an Beliebtheit. Ein Sabbatical, oft auch Sabbatjahr oder Auszeit genannt, bezeichnet eine längere Phase der beruflichen Auszeit, in der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich eine Pause von ihrem normalen Arbeitsalltag nehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Sabbatical beschreibt eine längere berufliche Unterbrechung oder Auszeit, die in der Regel als unbezahlter Sonderurlaub gilt.
- Arbeitnehmende realisieren so die Möglichkeit, sich auf persönliche Interessen und Leidenschaften zu konzentrieren.
- Es gibt verschiedene Modelle, wie das Sabbatical umgesetzt werden kann. Einen Anspruch hat man in der freien Wirtschaft allerdings nicht.
- Im öffentlichen Dienst sind Sabbaticals üblicherweise im Tarifvertrag geregelt.
Was ist ein Sabbatical
Ein Sabbatical, auch als Sabbatjahr oder Auszeit bekannt, beschreibt eine längere berufliche Unterbrechung oder Auszeit, die von Arbeitnehmenden genommen wird. Während eines Sabbaticals tritt die Person vorübergehend aus dem aktiven Arbeitsleben aus und widmet sich stattdessen anderen Aktivitäten, die oft außerhalb des üblichen Arbeitskontextes liegen. Die Dauer beläuft sich üblicherweise auf eine Zeitspanne von einem Monat bis zu einem Jahr.
Das Ziel eines Sabbaticals ist oft, auf körperliche und geistige Erschöpfung zu reagieren und die eigenen Batterien wieder aufzuladen. Arbeitnehmende realisieren so die Möglichkeit, sich auf persönliche Interessen und Leidenschaften zu konzentrieren. Das kann Reisen, Fortbildung, ehrenamtliche Tätigkeit oder auch andere Projekte umfassen.
Sabbaticals: Wie können Arbeitgeber unterstützen?
Sabbaticals können von Arbeitgebern auf unterschiedliche Weise gefördert und unterstützt werden. Dazu zählt beispielsweise das offene Angebot einer unbezahlter Auszeit oder sogar die Etablierung spezieller Programme, über die Mitarbeitende ihre Auszeit planen und nahtlos ins Unternehmen zurückkehren können.
So ein Angebot aktiv in die Unternehmenskultur mit einzubringen, zeigt die Wertschätzung für das Wohlbefinden der Angestellten. Auch die langfristigen Vorteile einer ausgewogenen Work-Life-Balance und einer gesteigerten Mitarbeiterzufriedenheit sind Faktoren, die dafür sprechen, dass Arbeitgeber die Planung und Durchführung von Sabbaticals unterstützen.
Vorteile für Arbeitgeber
Übrigens: Auch Arbeitgeber können davon profitieren, wenn ihre Mitarbeiter sich ein Sabbatical nehmen wollen. Denn im besten Fall lässt sich dieser unbezahlte Sonderurlaub so koordinieren, dass zum Beipiel das Sommerloch dafür genutzt wird. So wird der Arbeitgeber in Zeiten von weniger Umsatz finanziell entlastet.
Finanzierung eines Sabbaticals
Sich für eine begrenzte Zeit mal aus dem üblichen Alltag rauszunehmen und stattdessen auf persönlich motivierte Ziele und Bedürfnisse zu konzentrieren, hat natürlich einen wahnsinnigen Anreiz. Gleichzeitig kommen aber auch die klassischen Fragen schnell auf: Wie ist man in der Zeit finanziell abgesichert, wie ist die Krankenversicherung davon betroffen und wie plant man das Ganze eigentlich am besten?
Mit Blick auf die Finanzierung gibt es verschiedene Möglichkeiten: Man kann das Sabbatical als unbezahlten Sonderurlaub nehmen und währenddessen auf die Entgeltfortzahlung verzichten. Dafür muss der Arbeitsvertrag für den Zeitraum des Sabbaticals entsprechend aktualisiert bzw. stillgelegt werden.
Alternativ gibt es auch Modelle, bei denen der Arbeitgeber sich finanziell beteiligt, zum Beispiel in Form von Lohnverzicht durch ein Teilzeitmodell. In diesem Fall arbeiten Mitarbeiter:innen die vertraglich geregelten 40 Stunden, bekommen aber nur ihr Gehalt für eine vereinbarte Summe an Teilzeitstunden. So können Stunden angesammelt werden, um diese dann für ein Sabbatical zu nutzen. Und so findet auch eine Entgeltfortzahlung inklusive Kranken- und Rentenversicherung statt.
Außerdem besteht die Möglichkeit, über längere Zeit Überstunden und Urlaubstage anzusammeln. Hier verhält es sich dann ähnlich zu dem Teilzeitmodell, und Arbeitnehmende profitieren hier von einer Entgeltfortzahlung inklusive Kranken- und Rentenversicherung. Eine Betriebszugehörigkeit von mindestens einem halben Jahr ist hierfür die Voraussetzung und die Betriebsgröße muss bei mindestens 15 Mitarbeitenden liegen.
Gerade beim letzteren Modell gilt es allerdings, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Zum Beispiel muss klar sein, welcher Teil des Urlaubsanspruchs angespart werden darf und welcher Teil der Überstunden entsprechend übertragen werden kann.
Krankenversicherung während eines Sabbaticals
Wie Sie als Arbeitnehmer während Ihres Sabbaticals versichert sind, hängt natürlich von der Form des Sabbaticals ab. Eine Freistellung mit Entgeltfortzahlung bedeutet beispielsweise auch gleichzeitig eine fortlaufende Sozialversicherung. Allerdings müssen dabei folgende Punkte beachtet werden:
- Es liegt eine schriftliche Vereinbarung vor mit der eindeutigen Absicht eines Sabbaticals und nicht nur eines flexiblen Arbeitsplatzes,
- Das Entgelt während der Freistellung ist höher als 450€ - es sei denn, es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung,
- Das Entgelt entspricht genau der noch nicht bezahlten Arbeitsleistung und erfolgt nur für den Zeitraum des Sabbaticals.
Anders sieht es aus, wenn es sich um einen unbezahlten Sonderurlaub handelt. In diesem Fall sind Arbeitnehmer für maximal einen Monat weiter sozialversichert. Für die Zeit darüber hinaus müssen sich Mitarbeitende eigenständig um die Fortzahlungen für Kranken- und Sozialversicherung kümmern.
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Anspruch auf ein Sabbatical
Sich ein Sabbatical zu nehmen ist grundsätzlich erst einmal für jeden Arbeitnehmenden möglich. Allerdings gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Sprich, der Arbeitgeber kann die Freistellung eines Angestellten in Form eines Sabbaticals durchaus ablehnen.
In der Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmen sollten aber folgende Punkte berücksichtigt werden: Neben der Laufzeit und entsprechender Entgeltregelung sollte unbedingt auch vertraglich vereinbart werden, wie es sich um Bonuszahlungen in der Zeit verhält. Das Bruttogehalt während des Sabbaticals sollte sich zwischen 70 und 130 Prozent des Durchschnittsgehalts der letzten zwölf Monate belaufen. Und zu welchem Arbeitsplatz kommt man nach dem Sabbatical zurück?
Vor- und Nachteile des Sabbatjahres
Natürlich gibt es wie überall auch mit Blick auf ein Sabbatical Faktoren, die dafür und dagegen sprechen.
Die Vorteile:
- Die Zeit kann voll und ganz genossen werden, denn: Bei Wiederantritt wartet ein sicherer Job und ein sicheres Einkommen auf sie.
- Sie können neue Kraft tanken und entspannen, auch um einem Burn-out vorzubeugen.
- Nach einem Sabbatjahr kann die Leistungsfähigkeit gesteigert sein.
- Auch die Mitarbeiterbindung kann für Unternehmen hierbei gefördert werden.
Die Nachteile:
- Ein möglicher Karriereknick kann die Folge sein. Ihre Kolleg:innen können während ihrer Abwesenheit in der Karriereleiter weiter aufsteigen.
- Für die Auszeit benötigtes Geld, muss vorab angespart werden.
- An ein vereinbartes Sabbatical muss sich in der Regel gehalten werden. Auch eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Der Wiedereinstieg kann unter Umständen schwierig ausfallen. Während ihrer Abwesenheit könnte sich einiges geändert haben.
Sabbatical im öffentlichen Dienst
Auch im öffentlichen Dienst ist es möglich, ein Sabbatical zu nehmen und grundsätzlich haben Beamte und Angestellte sogar einen Anspruch auf ein Sabbatical. Die genauen Regelungen unterscheiden sich allerdings von Land zu Land und von Arbeitgeber zu Arbeitgeber. Dabei sollten folgende Faktoren unbedingt beachtet werden: Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge legen oft bereits bestimmte Regelungen mit Blick auf Dauer und Vergütung fest. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können die Regelungen je nach Status und Dienstvorschriften variieren.
Die maximale Dauer eines Sabbaticals kann ebenfalls begrenzt sein, abhängig von den geltenden Bestimmungen. Auch hier kann wieder die Betriebszugehörigkeit eine Rolle spielen. Zum Thema der Rückkehr wird in den meisten Fällen erwartet, dass die Mitarbeitenden nach dem Sabbatical in den öffentlichen Dienst zurückkehren und sich nahtlos wieder in ihre Position eingliedern.
FAQ - Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Ja. Solange man in Deutschland weiterhin steuerpflichtig ist, kann man weiterhin Kindergeld beziehen. Es lohnt sich aber immer, die Familienkasse zu kontaktieren, um die genauen Bestimmungen abzuklären.
Hier gelten die im Vorhinein getroffenen Regelungen. Je nachdem, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vorweg miteinander vertraglich festgehalten haben, findet das auch im Fall von Krankheit oder sonstigen Umständen Anwendung.
Hier sind der Vorstellung fast keine Grenzen gesetzt. Manche nutzen ihr Sabbatical für eine Fernreise, andere um Zeit mit Familienangehörigen zu verbringen und nochmal andere, um ein persönliches Projekt anzustoßen. Zum Beispiel der Bau vom Eigenheim oder auch das zweite Standbein in der Selbstständigkeit.
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